Zutrittsregeln
Gültig ab 04.08.2022
Zutrittsregeln für das Universitätsklinikum AKH Wien (Notfälle sind ausgenommen):
Ambulante Patient*innen
Für bestimmte Untersuchungen an einigen Kliniken wird ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis benötigt. Daher werden alle ambulanten Patient*innen ab 6 Jahren ersucht, ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 48 h mitzubringen. Das gilt auch für vollständig Geimpfte.
Personen, die von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen sind, können stattdessen für 8 Wochen nach abgelaufener Infektion einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 vorweisen, welches maximal 24 Stunden alt sein darf. Antigentests zur unbeaufsichtigten Eigenanwendung sind nicht zugelassen. Der Antigentest ist gemeinsam mit dem Absonderungs- oder Genesungsbescheid bzw. dem positiven Testergebnis der abgelaufenen Infektion vorzuweisen.
Für ambulante Patient*innen unter 6 Jahren ist kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung erforderlich. Ausnahme: Manche HNO-Untersuchungen erfordern auch von Patient*innen, die jünger als 6 Jahre sind, einen gültigen, negativen PCR-Test. Bitte um Rücksprache mit der behandelnden Klinik.
Besucher*innen und Begleitpersonen
Besucher*innen und Begleitpersonen ab 6 Jahren müssen einen gültigen, negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 48 h). Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Die PCR-Testpflicht gilt nicht für Besuche an der Palliativ-Station sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
Für Besucher*innen und Begleitpersonen unter 6 Jahren ist kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung erforderlich.
Für Besucher*innen gilt außerdem:
Für Begleitpersonen gilt außerdem:
Wichtig: Patient*innen, Begleitpersonen und Besucher*innen müssen in den letzten 10 Tagen frei von COVID-19-Symptomen (z.B. Fieber, Husten oder Durchfall) gewesen sein.
Notfälle sind von der Regelung ausgenommen.
Den Anweisungen des Klinikpersonals ist Folge zu leisten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stationär aufgenommene Patient*innen
Eine geplante stationäre Aufnahme erfolgt nur, wenn ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Während des stationären Aufenthalts werden 2- bis 3-mal wöchentlich Testungen durchgeführt.
Generell gilt:
Tragen Sie eine FFP2-Maske. Bei Maskenbefreiung ist ein medizinischer MNS zu tragen. Besucher*innen und Begleitpersonen können Atteste zur Maskenbefreiung nicht geltend machen.
Halten Sie Abstand.
Desinfizieren Sie Ihre Hände.
Zutrittsregeln für das Universitätsklinikum AKH Wien (Notfälle sind ausgenommen):
Ambulante Patient*innen
Für bestimmte Untersuchungen an einigen Kliniken wird ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis benötigt. Daher werden alle ambulanten Patient*innen ab 6 Jahren ersucht, ein gültiges, negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 48 h mitzubringen. Das gilt auch für vollständig Geimpfte.
Personen, die von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen sind, können stattdessen für 8 Wochen nach abgelaufener Infektion einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 vorweisen, welches maximal 24 Stunden alt sein darf. Antigentests zur unbeaufsichtigten Eigenanwendung sind nicht zugelassen. Der Antigentest ist gemeinsam mit dem Absonderungs- oder Genesungsbescheid bzw. dem positiven Testergebnis der abgelaufenen Infektion vorzuweisen.
Für ambulante Patient*innen unter 6 Jahren ist kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung erforderlich. Ausnahme: Manche HNO-Untersuchungen erfordern auch von Patient*innen, die jünger als 6 Jahre sind, einen gültigen, negativen PCR-Test. Bitte um Rücksprache mit der behandelnden Klinik.
Besucher*innen und Begleitpersonen
Besucher*innen und Begleitpersonen ab 6 Jahren müssen einen gültigen, negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 48 h). Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Die PCR-Testpflicht gilt nicht für Besuche an der Palliativ-Station sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
Für Besucher*innen und Begleitpersonen unter 6 Jahren ist kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung erforderlich.
Für Besucher*innen gilt außerdem:
- Anzahl der Besucher*innen pro Tag: Pro Patient*in sind täglich 3 Besucher*innen gestattet. Nicht mehrere Besucher*innen gleichzeitig pro Patient*in.
- Bei notwendiger Betreuung von Minderjährigen dürfen Besucher*innen diese in die Klinik mitnehmen.
- Besuchszeiten im AKH Wien: Mo-So 15-18 Uhr; letzter Einlass am Haupteingang: 17:30 Uhr
- In der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, der Universitätsklinik für Kinderchirurgie sowie der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie kann die Besuchsregelung abweichen. Bitte erkundigen Sie sich in den jeweiligen klinischen Bereichen.
- Vor und zu einer Entbindung ist nach Maßgabe der Klinik eine Person (zusätzlich zur Mutter) gestattet.
- Für das Wochenbett gilt generell die Besuchszeit 10-18 Uhr und eine unbegrenzte Besuchsdauer für eine einzelne Bezugsperson der Mutter.
Für Begleitpersonen gilt außerdem:
- Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.
- Eine weitere Begleitperson ist möglich: bei kritischem Zustand, im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung, bei der Seelsorge und für Behörden sowie für eine notwendige Aufsichtsperson über Minderjährige.
Wichtig: Patient*innen, Begleitpersonen und Besucher*innen müssen in den letzten 10 Tagen frei von COVID-19-Symptomen (z.B. Fieber, Husten oder Durchfall) gewesen sein.
Notfälle sind von der Regelung ausgenommen.
Den Anweisungen des Klinikpersonals ist Folge zu leisten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stationär aufgenommene Patient*innen
Eine geplante stationäre Aufnahme erfolgt nur, wenn ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Während des stationären Aufenthalts werden 2- bis 3-mal wöchentlich Testungen durchgeführt.
Generell gilt:
Tragen Sie eine FFP2-Maske. Bei Maskenbefreiung ist ein medizinischer MNS zu tragen. Besucher*innen und Begleitpersonen können Atteste zur Maskenbefreiung nicht geltend machen.
Halten Sie Abstand.
Desinfizieren Sie Ihre Hände.