Besuchsregelung
Pro Patient*in sind täglich bis zu 3 Besucher*innen gestattet. Nicht mehrere Besucher*innen gleichzeitig pro Patient*in.
Besuchszeiten im AKH Wien: Mo-So 14-19 Uhr
Für die Klinische Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin gilt: Zur Geburt (im Kreißsaal) ist eine Bezugsperson der Mutter (z.B. Vater des Kindes) zugelassen. In den Patientinnenzimmern inkl. Wochenbett (Mehrbettzimmer) dürfen sich pro Patientin bis zu 2 Personen (Besuchs- und/oder Bezugspersonen) aufhalten. Bei notwendiger Betreuung von Minderjährigen dürfen Besucher*innen diese in die Klinische Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin mitnehmen - allerdings nicht in die Patientinnenzimmer. Ein Besuch von Kindern (z.B. Geschwisterkindern) kann nur im Besucher*innenraum der jeweiligen Station erfolgen. Für eine Bezugsperson der Mutter (z.B. Vater des Kindes) gilt als Besuchszeit: Mo-So 10-19 Uhr.
An der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde gibt es untertags freien Zugang für Besucher*innen, in den Abend- bzw. Nachtstunden gibt es Zugang für bis zu zwei engste Angehörige.
Besuchszeiten im AKH Wien: Mo-So 14-19 Uhr
Für die Klinische Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin gilt: Zur Geburt (im Kreißsaal) ist eine Bezugsperson der Mutter (z.B. Vater des Kindes) zugelassen. In den Patientinnenzimmern inkl. Wochenbett (Mehrbettzimmer) dürfen sich pro Patientin bis zu 2 Personen (Besuchs- und/oder Bezugspersonen) aufhalten. Bei notwendiger Betreuung von Minderjährigen dürfen Besucher*innen diese in die Klinische Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin mitnehmen - allerdings nicht in die Patientinnenzimmer. Ein Besuch von Kindern (z.B. Geschwisterkindern) kann nur im Besucher*innenraum der jeweiligen Station erfolgen. Für eine Bezugsperson der Mutter (z.B. Vater des Kindes) gilt als Besuchszeit: Mo-So 10-19 Uhr.
An der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde gibt es untertags freien Zugang für Besucher*innen, in den Abend- bzw. Nachtstunden gibt es Zugang für bis zu zwei engste Angehörige.